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Kompetenz in Oberflächenschutz
& Beschichtung

Das Wasserhaushaltsgesetz – für den Schutz unserer wichtigsten Ressource

Grundwasser ist unsere wichtigste Ressource. Aus ihm gewinnen wir unser Trinkwasser. Der Schutz des Grundwassers sollte deshalb für uns höchste Priorität haben. Ist Grundwasser einmal verschmutzt, beispielsweise durch das Eindringenden giftiger Stoffe in den Boden, kann es aufwendig und teuer werden, das Wasser wieder zu reinigen. Alle Anstrengungen für verantwortlichen und vorbeugenden Gewässerschutz sind deshalb eine gute Investition in die Zukunft!

Dafür braucht es gemeinsame Regeln, wie das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), dessen Zweck es ist

„durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen.“

Das WHG – als Hauptteil des deutschen Wasserrechts – enthält unter anderem Bestimmungen über den Schutz und die Nutzung von Oberflächengewässern und des Grundwassers. Gemäß § 62 „Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ müssen

„Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen und Behandeln wassergefährdender Stoffe sowie Anlagen zum Verwenden wassergefährdender Stoffe im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und im Bereich öffentlicher Einrichtungen so beschaffen und errichtet sein, unterhalten, betrieben und stillgelegt werden, dass eine nachteilige Veränderung der Eigenschaften von Gewässern nicht zu besorgen ist.“

Ergänzt wird das WHG durch die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Sie regelt die Einstufung von Stoffen und Gemischen, die technischen und organisatorischen Anforderungen an Anlagen sowie die Anforderungen an Sachverständige, Fachprüfer und Fachbetriebe.

Bei erhöhtem Gefährdungspotenzial dürfen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nur von besonders qualifizierten Unternehmen, den Fachbetrieben nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) errichtet, instandgesetzt, gereinigt und stillgelegt werden.

Sie gehen tagtäglich mit wassergefährdenden Stoffen um. Dann wollen (und müssen) Sie diese Vorgaben erfüllen – unserer Umwelt zuliebe. KH Tank- und Korrosionsschutz ist besonders qualifiziert und Fachbetrieb nach WHG. Das heißt wir arbeiten mit den baurechtlich zugelassenen Materialien, Geräten und Ausrüstungsteilen sowie sachkundigen Mitarbeitern, die die Einhaltung der Anforderungen nach § 62 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz gewährleisten.