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Kompetenz in Oberflächenschutz
& Beschichtung

Zu Ihrem Schutz

Äußere Prüfung gemäß BetrSichV

Flüssiggasbehälter sind überwachungspflichtige Druckgeräte und müssen als solche regelmäßig überprüft werden. Damit Sie sich auf die einwandfreie Funktionalität Ihrer Anlage verlassen können, führen wir die alle 2 Jahre „wiederkehrende äußere Prüfung“ von Flüssiggasbehältern bis 3 t Fassungsvolumen gemäß §16 BetrSichV für Sie durch – mit „befähigten Personen“ gemäß TRBS 1203-2 (Technische Regel für Betriebssicherheit / Druckbehälter). Wir prüfen:

  • kostensicher: Wir planen effizient und berechnen angebotsgenau.
  • transparent: Wir lassen uns in die Karten schauen und reagieren flexibel auf Kundenwünsche. Denn wir wissen, wie wichtig Vertrauen ist.
  • bei Ihnen vor Ort: Unser Firmensitz ist Dortmund. Wir kennen die Region und wir kennen die Anforderungen unserer Kunden.