Flüssiggasbehälter sind überwachungspflichtige Druckgeräte und müssen als solche regelmäßig überprüft werden. Damit Sie sich auf die einwandfreie Funktionalität Ihrer Anlage verlassen können, führen wir die alle 2 Jahre „wiederkehrende äußere Prüfung“ von Flüssiggasbehältern bis 3 t Fassungsvolumen gemäß §16 BetrSichV für Sie durch – mit „befähigten Personen“ gemäß TRBS 1203-2 (Technische Regel für Betriebssicherheit / Druckbehälter). Wir prüfen: