Wer auf seinem Betriebsgelände Druckbehälter (geschlossene Behälter für Gase/Dämpfe oder Flüssigkeiten, die unter Druck stehen [Druck > 0,5 bar / Liter]) betreibt, will und muss besondere Vorgaben nach Druckgeräterichtlinie erfüllen – zur Sicherheit all derer, die für und mit ihm arbeiten, und der ges amten Umgebung. Druckbehälter (inklusive der zugehörigen Anlagenteile) gehören zu den überwachungspflichtigen Druckanlagen. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreibt vor, dass Behälter sowie zugehörige Anlagenteile vor Inbetriebnahme und wiederkehrend durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS: > 1.000 bar / Liter) oder eine zur Prüfung befähigte Person (befP: < 1.000 bar / Liter) überprüft werden müssen.
KH Tank- und Korrosionsschutz
Unsere Preise sind fair und günstig: Dank effizienter Organisation und flächendeckender Auftragslage lassen sich die Arbeiten häufig im Verbund mit anderen Aufträgen erledigen. Und die Qualität stimmt nicht zuletzt, weil wir unsere Mitarbeiter solide ausbilden und regelmäßig schulen.